06. Mai 2011 | W.I.S. begrüßt die Entscheidung zum Mindestlohn

 

Zum 1. Juni 2011 tritt der Mindestlohn für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Kraft. Damit erklärt das Bundeskabinett den Tarifvertrag zwischen Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. (BDWS) und ver.di für allgemeinverbindlich. Als Mitglied des BDWS unterstützt die W.I.S. diese Entscheidung vorbehaltlos und sieht sich in ihrer bisherigen Lohnpolitik bestärkt.

 

„Die Einführung eines Mindestlohns entspricht unserer Unternehmenspolitik. Die Mitarbeiter im Wach- und Sicherheitsgewerbe tragen große Verantwortung und müssen deshalb angemessen bezahlt und ausgebildet werden. Günstige Anbieter sparen als erstes bei den Mitarbeitern. Beim Thema Sicherheit muss aber Qualität entscheiden und nicht der Preis, der dann auf dem Rücken der Mitarbeiter erzielt wird“, erläutert Jürn Schmidt, CEO der W.I.S.-Unternehmensgruppe. „Im Rahmen unserer Corporate Governance haben wir uns verpflichtet, zu unserer Verantwortung gegenüber unseren Kunden und Mitarbeitern zu stehen. Das gilt auch beim Mindestlohn. Gemeinsam mit unseren Kunden werden wir die Umsetzung und Einhaltung des Mindestlohns weiter vorantreiben“, so Schmidt weiter.

 

Mit Inkrafttreten der Verordnung entspricht das Bundeskabinett einem Antrag des BDWS und ver.di vom 11. August 2010 auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung des am 1. April 2010 geschlossenen „Mindestlohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen“. Ziel war die Einführung sozialverträglicher Rahmenbedingungen für alle Mitarbeiter und eine Eindämmung von Lohndumping durch die Ausweitung der Arbeitnehmerfreizügigkeit auf den osteuropäischen Raum. Von dem neuen gesetzlichen Mindestlohn sind rund 175.000 Beschäftige der Sicherheitsbranche betroffen.